CDU wird Aufenthaltsgesetz ändern

Endlich eine klare Ansage: Wer als Asylsuchender oder Flüchtling in Deutschland zweimal wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wurde, wird in Zukunft abgeschoben. Die CDU wird hierfür nach der Bundestagswahl die rechtlichen Grundlagen durch eine Änderung der Paragrafen 53 und 54 des Aufenhaltsgesetzes schaffen. Bisher ist von den Verwaltungsgerichten eine komplizierte Interessenabwägung durchzuführen, die oft dazu führt, dass Mehrfachstraftäter in Deutschland bleiben dürfen, wenn ihnen z.B. im Heimatland Verfolgung droht. Damit soll nach der Wahl endlich Schluss sein. Die bisherige Regelung hat kaum jemand verstanden. Warum sollte jemand in Deutschland ein Gastrecht genießen, wenn er hier Straftaten begeht?

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert